Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Massnahmen
Ab sofort wieder geöffnet
Folgende E-Mail habe ich erhalten.
Sehr geehrte Frau Felkner,
nach erneuter Rücksprache mit dem Land Niedersachsen kann ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dassFotostudios wieder geöffnet werden dürfen. Das Land Niedersachsen definiert Fotostudios nicht als körpernahe Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 9 Nds. Corona-Verordnung. Hiernach dürfen Sie unter Beachtung der allgemeinen Hygienestandards, wie z. B. unter Einhaltung des Abstandsgebots und Vorliegen eines Hygienekonzeptes gem. § 4 der Nds. Corona-Verordnung, fotografieren.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht mehr als 2-Haushalte gleichzeitig fotografiert werden. Die Beschränkung der Kunden insgesamt muss im Studio entsprechend der räumlichen Kapazitäten erfolgen. Außerdem muss jeder, bis zum Moment des Fotografierens seine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen. Fotografen müssen durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen.
Freundliche Grüße & bleiben Sie gesund!
Team „Corona-Verordnung“
Landkreis Harburg
Aktuell werde ich aber nur Bewerbungsaufnahmen anfertigen